EN ISO 21420
Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe
In der neuen EN 21420 sind u.a. Tragekomfort, Unschädlichkeit, Zweckmäßigkeit und Kennzeichnungspflicht von Arbeitsschutzhandschuhen definiert. Hersteller sind dazu verpflichtet, Daten zur Rückverfolgbarkeit (Chargennummer und Produktionsdatum) sowie das Verbrauchsdatum auf den Produkten bzw. Verpackungseinheiten anzugeben. Die Konformitätserklärung muss für jedes Produkt leicht einsehbar sein, wie z.B. auf der Webseite des Herstellers. Kennzeichnungsvorgaben: Hersteller, Handelsmarke, Produktname, Artikelnummer, Größe, CE Zeichen, Piktogramme und Leistungsstufen der zutreffenden EN Normen, Qualitätssiegel, Zertifikate